Blaulicht und Martinshorn
Blaulicht und Martinshorn müssen sein
Stellen Sie sich vor:
Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem
Getöse die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei. Sie werden wach.
Was denken Sie?
Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören?!
Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder
Die werden doch nicht zu uns kommen oder Sind alle unsere Kinder zu Hause oder?
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde.
Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand
mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an
der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35
Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein
ist hierfür unzulässig.
Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute
vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren – wie Sie
um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie
die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)
Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für sie einsatzbereit – dankt ihnen für ihr Verständnis.
Quelle: www.feuerwehr-bw.de